Über die Genossenschaft
Die Aufgaben und Ziele der Genossenschaft werden in der Satzung, einer Art Grundgesetz, festgehalten. Die Genossenschaft wird geführt von einem Vorstand. Dieser Vorstand wird von einem Aufsichtsrat, der von den Mitgliedern gewählt wird, kontrolliert. Mindestens einmal im Jahr wird in einer Mitgliederversammlung über die Grundsätze der Geschäftspolitik entschieden. Die erwirtschafteten Erträge dienen nahezu ausschließlich der Finanzierung von notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung, Modernisierung und Pflege des Wohnungsbestandes.